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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sabina Stokes

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1

Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die Sabina Stokes, Zürich / Switzerland (nachfolgende Veranstalterin) Veranstalterin ist, regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (vgl. nachfolgend Sie, Käufer, Karteninhaber) und der Veranstalterin (nachfolgend Besuchervertrag)

1.2

Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. Eventim, örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend Vertriebspartner) die den Verkauf derTickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

1.3

Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis") ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

1.4

Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

1.5

Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen.

1.6

Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Berechtigungshinweis zu den Ermässigungen finden Sie in der Veranstaltungsinfo oder muessen im Zweifel vom Käufer erfragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Ermässigungen in allen Kategorien.

Insbesondere Ermässigungen für Behinderte inklusive Rollstuhlfahrer sind in der Anzahl und auf bestimmte Sitzplätze limitiert. Der Anspruch muss vor dem Kauf bei der Veranstalterin mit B – Ausweis (nur mit Begleitung) belegt werden. Der Behinderte (mit im Ausweis B) zahlt eine Karte zum vollen Preis, die Begleitung erhält eine Freikarte

1.7

Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

1.8

Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.

2.
Personalisierte Tickets

Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.

3.
Weiterverkauf
Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten insbesondere das Weiterverkaufsverbot übernimmt.

4.
Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

4.1

Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung des Künstlers, höhere Gewalt) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.

4.2

Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 30 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.

4.3

Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn Sie machen von Ihrem Recht zur Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe, ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach

Ziff.

4.4

Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen.

4.5

Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

4.6

Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziff.4.2 bzw. Ziff.4.3 und Ziff.4.4 wird unter der Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets (bzw. bei Tickets zum Selbstausdruck: Eingang des Ausdrucks) bei dem jeweiligen Vertriebspartner lediglich der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher Ust. (vgl. Ziff.1.3) zurückerstattet. Geht das Originalticket (bzw. der Ausdruck) gleich aus welchen Gründen nicht bei dem jeweiligen Vertriebspartner ein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden daher gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 1.3). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Ebenfalls grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art.

4.7

Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.


4.8
Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretender Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung

in Ziff.5.


5 .

Haftungsbeschränkung

5.1
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur

Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.2

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3

Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4

Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror etc.) abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziff. 4.2.

5.5

Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht Yes Music Deutschland GmbH, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

6.

Zuweisung anderer Plätze

6.1

Die Veranstalterin behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabers und Käufers gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.

6.2

Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabers und Käufers. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen.

7.

TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

 

7.1

In der Veranstaltungsstätte ist Ihnen die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich untersagt. Werden dennoch Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen angefertigt, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

7.2

Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.

7.3

Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff.

7.2 angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.4

Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff.7.5 wird verwiesen.

7.5

Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff.7.3 und/oder Ziff. 7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlender Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.

7.6

Die Veranstalterin ist berechtigt, selbst und/oder über Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art und Weise (z.B. Rundfunk-/ Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.), insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herzustellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auszuwerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst und/oder über Dritte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc.. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

8.

Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch

 

Es ist strikt untersagt, gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen)

- Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt)

- Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entspr. Kleidung denken)

zur Veranstaltung mitzubringen.

In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

9.

ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND

9.1

Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

9.2

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

9.3

Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unter

www.sabina stokes/Datenschutz

Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.

9.4

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB -soweit gesetzlich zulässig ist Feldbach

10.

Kein Widerrufsrecht

Wir bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

11.

Streitbeilegung
 

11.1
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine

Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Feldbach den 16.06.2021

 

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